Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.
Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Ausgenommen sind
- Getränkeverbundkartons
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
- Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
- die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten
Nicht bepfandet werden auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.
Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.
Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen) können aber auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückzunehmen.
Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das östereichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.
Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung in der nächsten gelben Tonne oder im gelben Sack.