Für Unternehmen

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Alle Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab über EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH registrieren.

Die Registrierung ist ab Sommer 2024 möglich. Weitere Details zur Registrierung erfahren Sie hier in Kürze.

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Der Pfandkreislauf für Unternehmen im Detail

Der Pfandkreislauf für Unternehmen im Detail
Der Pfandkreislauf für Unternehmen im Detail
  1. Die Produzent:innen verkaufen die Getränke an ihre Handelspartner:innen immer inklusive dem Pfandbetrag von 25 Cent.
  2. Für alle verkauften Produkte wird regelmäßig der gesammelte Pfandbetrag an Recycling Pfand Österreich abgeführt.
  3. Recycling Pfand Österreich ist dafür verantwortlich, die leeren Kunststoff-Flaschen und Aludosen einzusammeln und zu sortieren.
  4. Von Recycling Pfand Österreich kann dann anteilsmäßig das gesammelte Material wieder zurückgekauft werden.
  5. Das gesammelte Material wird von den Produzent:innen für das Recycling in Auftrag gegeben und kann dann wieder für Flaschen oder Dosen verwendet werden.
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Gut zu wissen

  • Alle Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich über Recycling Pfand Österreich registrieren.
    Die Registrierung ist für die Einhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Produzentenbeiträge erforderlich.
  • Jedes Getränk (=SKU) in der Einweg Kunststoff-Flasche oder in der Dose muss bei der Recycling Pfand Österreich registriert werden, damit es vom Rücknahme-Automat und manuellen Rücknehmer:innen in Zukunft erkannt wird.
  • Ein Verkauf von nicht registrierten Produkten ist ab 2025 in Österreich untersagt.
  • Auf den zu bepfandenden Verpackungen muss das Pfandlogo platziert werden, damit für die Konsument:innen eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt.
  • Alle Informationen und genauen Spezifikationen dazu stehen im Produzentenhandbuch zur Verfügung.
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Besonderheiten

Besonderheiten

Internationale EAN-Codes

Alle lt. Definition zu bepfandenden Produkte, die in Österreich verkauft werden, müssen das Pfandlogo sichtbar tragen. Das bedeutet: Auch importierte Ware wird bepfandet und muss gekennzeichnet werden. Internationale GTIN-Codes (ehemals EAN) sind  erlaubt. 

Kleine Produktchargen

Für kleine Chargen und Importware besteht die Möglichkeit, Aufkleber auf den Produkten zu platzieren. Details dazu werden in einem eigenen Handbuch zusammengefasst. Dieses wird ab 2024 zur Verfügung stehen.

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