
Rücknahme mittels Automaten
Mittels Rücknahmeautomat erfolgt die eindeutige Erfassung und Komprimierung der Verpackungen. Konsument:innen erhalten einen Gutschein, der an der Kassa eingelöst werden kann.
Egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Trafik, Schnellimbiss, Würstelstand oder Getränkevertrieb über Verkaufsautomaten: Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese mit wenigen Ausnahmen auch zurücknehmen. Die Rücknahme erfolgt über Rücknahmeautomaten oder manuell.
Mehr erfahren Rücknehmer-HandbuchJede:r, die:der Getränke in Dosen oder PET an Letztverbraucher:innen verkauft, muss diese auch zurücknehmen und ist somit Rücknehmer:in. Es gelten folgende Ausnahmen/Rahmenbedingungen:
Wenn die Rücknahme in plombierten Säcken über Lieferpartner:innen oder direkt über Recycling Pfand Österreich erfolgen soll, müssen Sie sich (ab Mai 2024 im Login-Bereich auf dieser Website) registrieren, unterzeichnen einen Rücknehmervertrag und können dann plombierte Säcke bestellen, die Ihnen zugeordnet werden.
Eine Registrierung als Rücknehmer ist notwendig um
Der Registrierungsprozess wird ab ca. Mai/Juni 2024 im Login-Bereich auf dieser Website gestartet werden. Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn auch der Rücknehmervertrag unterzeichnet ist. Anschließend ist es Ihnen möglich Säcke und Plomben für die Sammlung online zu bestellen.
Ausnahme: Werden die Flaschen und Dosen direkt bei einem Rücknahmeautomaten zurückgegeben, braucht es keine Registrierung, da der Pfandbetrag über den Automaten mittels Gutschein ausbezahlt wird.
Mittels Rücknahmeautomat erfolgt die eindeutige Erfassung und Komprimierung der Verpackungen. Konsument:innen erhalten einen Gutschein, der an der Kassa eingelöst werden kann.
Bei der manuellen Rücknahme geben die Konsument:innen die Flaschen und Dosen direkt an kleineren Verkaufsstellen (ohne Automatenunterstützung) zurück und erhalten ihr Pfand ausbezahlt.