Rücknahme mittels Automaten
Mittels Rücknahmeautomat erfolgt die eindeutige Erfassung und Komprimierung der Verpackungen. Konsument:innen erhalten einen Gutschein, der an der Kassa eingelöst werden kann.
Egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Trafik, Schnellimbiss oder Würstelstand: Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese mit wenigen Ausnahmen auch zurücknehmen. Die Rücknahme erfolgt über Rücknahmeautomaten oder manuell.
Mehr erfahren Rücknehmer-HandbuchJede:r, die:der Getränke in Dosen oder Kunststoffflaschen an Letztverbraucher:innen verkauft/gratis verteilt, muss diese auch zurücknehmen und ist somit Rücknehmer:in. Es gelten folgende Ausnahmen/Rahmenbedingungen:
Sonderregelungen:
1) Verkauf über Automaten: Der:die Letztvertreiber:in muss die leeren Gebinde nicht zurücknehmen. Dafür muss ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde (an Recycling Pfand Österreich) bezahlt werden. Die Höhe orientiert sich am Aufwand der zusätzlichen Rücknahmen bei anderen Rücknahmestellen. Ausnahme: Wenn nachweislich in unmittelbarer Nähe (ca. 300 Meter) des Automaten eine Rücknahmestelle ist und auf diese deutlich sichtbar verwiesen wird, kann der Ausgleichsbeitrag entfallen.
2) Online-Handel:
3) Essenszustellungen: Bei Essenszustellungen von Restaurants und von ihnen beauftragten Dritten (=Lieferdienste) müssen die bepfandeten Gebinde nicht zurückgenommen und der Pfandbetrag nicht zurückerstattet werden. Es ist jedoch ein Ausgleichsbeitrag vom:von der Letztvertreiber:in = Gastronom:in (an Recycling Pfand Österreich) zu bezahlen.
Wenn die Rücknahme in plombierten Säcken über Lieferpartner:innen oder direkt über Recycling Pfand Österreich erfolgen soll, müssen Sie sich (ab Juni 2024 im Login-Bereich auf dieser Website) registrieren, unterzeichnen einen Rücknehmervertrag und können dann plombierte Säcke bestellen, die Ihnen zugeordnet werden.
Eine Registrierung als Rücknehmer ist notwendig um
Der Registrierungsprozess findet im EWP-Portal auf dieser Website statt (s. hellgrüner Button oben rechts). Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn auch der Rücknehmervertrag unterzeichnet ist. Anschließend ist es Ihnen möglich Säcke und Plomben für die Sammlung online zu bestellen.
Ausnahme: Werden die Flaschen und Dosen vom Rücknehmer selbst zu einem Rücknahmeautomaten (zB in einem Supermarkt, C&C...) gebracht, braucht es keine Registrierung, da die Pfandauszahlung vor Ort im Supermarkt erfolgt.
Mittels Rücknahmeautomat erfolgt die eindeutige Erfassung und Komprimierung der Verpackungen. Konsument:innen erhalten einen Gutschein, der an der Kassa eingelöst werden kann.
Bei der manuellen Rücknahme geben die Konsument:innen die Flaschen und Dosen direkt an kleineren Verkaufsstellen (ohne Automatenunterstützung) zurück und erhalten ihr Pfand ausbezahlt.