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Welche Produkte sind vom Pfandsystem ausgenommen?

Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Ausgenommen sind:

  • Getränkeverbundkartons
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
  • die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten

Nicht bepfandet werden auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.