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Welche Anforderungen gibt es an eine gemeinsame Rücknahmestelle an stark frequentierten Orten (wie z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufsstraßen oder -zentrum)?
Es sollte sich um einen Rücknahmeautomat handeln, der sich in unmittelbarer Nähe zur Verkaufsstelle (fußläufig) befindet, somit nicht weiter als ca. 300 Meter. Damit ein Rücknahmeautomat als gemeinsame Rücknahmestelle definiert werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betreiber dieses Rücknahmeautomaten abgeschlossen werden. Weiters müssen die Letztverbraucher über den Standort des Rücknahmeautomaten und die Einlösemöglichkeiten der Pfandbons informiert werden.
Es kann auch ein Rücknahmeautomat in einer Filiale eines Supermarktes als gemeinsame Rücknahmestelle definiert werden, sofern der Supermarktbetreiber damit einverstanden ist. Die Öffnungszeiten des Supermarktes müssen sich nicht mit denen der Verkaufsstelle decken, aber eine regelmäßige Öffnung muss dennoch gewährleistet sein.