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Ich habe im Jänner 2025 noch Produkte vorrätig, die noch kein Pfandlogo haben. Darf ich sie nach wie vor verkaufen?

Ja, es gibt eine Übergangsfrist bis Ende 2025. Bei Produkten ohne Pfandlogo darf kein Pfand eingehoben werden und die Verpackung wird auch nicht als Einwegpfandverpackung zurückgenommen. Die Sammlung dieser Artikel erfolgt nach wie vor über herkömmliche Sammelsysteme (zB gelber Sack). Alle ab 1. April 2025 abgefüllten Produkte müssen registriert und entsprechend gekennzeichnet sein.

Ab 2026 müssen alle in Österreich verkauften Produkte registriert und mit dem Pfandlogo versehen sein.