Einwegpfand ab 2025: Wer muss Pfandgebinde zurücknehmen?
Zurück

Einwegpfand ab 2025: Wer muss Pfandgebinde zurücknehmen?

In wenigen Wochen startet die Registrierung für Rücknehmer:innen für das Einweggetränkepfand ab Jänner 2025. Neben der Rücknahme über ein dichtes Netz an Rücknahmeautomaten in den Supermärkten, müssen auch kleine Verkaufsstellen, die Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen verkaufen, wieder zurücknehmen. Es gibt jedoch auch viele wichtige Sonderregelungen insbesondere für klassische Gastronomie, Getränkeautomaten, Online-Handel und Essenszustellungen.

Weiterlesen
Die Lesezeit beträgt ca. 6 Minuten
22.05.2024

Einwegpfand ab 2025: Wer muss Pfandgebinde zurücknehmen?

22.05.2024

In wenigen Wochen startet die Registrierung für Rücknehmer:innen für das Einweggetränkepfand ab Jänner 2025. Neben der Rücknahme über ein dichtes Netz an Rücknahmeautomaten in den Supermärkten, müssen auch kleine Verkaufsstellen, die Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen verkaufen, wieder zurücknehmen. Es gibt jedoch auch viele wichtige Sonderregelungen insbesondere für klassische Gastronomie, Getränkeautomaten, Online-Handel und Essenszustellungen.

In wenigen Wochen startet die Registrierung für Rücknehmer:innen für das Einweggetränkepfand ab Jänner 2025. Neben der Rücknahme über ein dichtes Netz an Rücknahmeautomaten in den Supermärkten, müssen auch kleine Verkaufsstellen, die Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen verkaufen, wieder zurücknehmen. Es gibt jedoch auch viele wichtige Sonderregelungen insbesondere für klassische Gastronomie, Getränkeautomaten, Online-Handel und Essenszustellungen.

In knapp sieben Monaten werden die ersten Kunststoffflaschen und Getränkedosen mit österreichischem Pfandlogo in den Supermarktregalen und anderen Verkaufsstellen wie Getränkeautomaten, Gastronomiebetriebe oder Bäckereien zu finden sein. Damit beginnt auch die Rücknahmepflicht.
Die Entscheidung, wie die Rücknahme organisiert wird, ist von verschiedenen Rahmenbedingungen und den rückgenommenen Mengen abhängig und muss sich jeder Shopbetreiber selbst überlegen. In Supermärkten wird die Rücknahme aller bepfandeten Verpackungen fast immer über Rücknahmeautomaten möglich sein. „Aus anderen Ländern wissen wir, dass ein Großteil der Gebinde von den Konsument:innen über das dichte Automatennetz zurückgegeben werden wird. Gastronomiebetriebe werden die Rücknahme vorrangig manuell abwickeln, da es sich dort meist um sehr kleine Rückgabemengen handelt. Wir empfehlen jedem Rücknehmer, sich schon jetzt zu informieren, ob eine bzw. welche Sonder- oder Ausnahmeregelung für die jeweilige Verkaufsstelle zutrifft,“ erklärt Monika Fiala, Co-Geschäftsführerin von Recycling Pfand Österreich.

Gastronomie: Sonderregelung bei Vor-Ort-Konsum
Eine dieser Ausnahmeregelungen gilt für Gastronomiebetriebe, in denen Produkte ausschließlich vor Ort konsumiert werden (z.B. Restaurant, Kaffeehaus, Club, Diskothek, Bar) und die Getränke nicht mitgenommen werden. Diese müssen den Pfandbetrag nicht weiterverrechnen und sind daher auch keine Rücknehmer:innen. Das ist die einzige Regelung, wo der Pfandbetrag nicht an Konsument:innen weiterverrechnet werden muss. „Die Einschätzung, ob vorrangig vor Ort konsumiert wird, obliegt den Gastronom:innen. Sie tragen auch das Risiko für den Fall, dass Gebinde, auf die kein Pfand verrechnet wurde, dann trotzdem von Konsument:innen mitgenommen werden und nicht mehr abserviert und von den Gastronom:innen daher auch nicht mehrzurückgegeben werden können. Diese Ausnahmeregelung ist eine Option, aber keine Verpflichtung, diese in Anspruch zu nehmen.“ informiert Simon Parth, Co-Geschäftsführer von Recycling Pfand Österreich.

Gastronomie mit Take-Away ist allerdings zur Rücknahme verpflichtet und muss den Pfandbetrag auch an die Konsument:innen weiterverrechnen. Take-Away Verkaufsstellen wie Bäckereien oder Imbissstände müssen als manuelle Rücknehmer nur die verkaufsüblichen Mengen pro Verkaufsakt, in den verkauften Verpackungen und Füllmengen zurücknehmen, das allerdings von allen Marken. „Wenn Gebinde einer Marke zurückgebracht werden, die nicht im Sortiment geführt werden, müssen diese dennoch zurückgenommen werden, sofern die Verpackungsart und die Verpackungsgröße wie z.B. 0,5L PET verkauft wird“, ergänzt Monika Fiala.

Gemeinsame Rücknahmestellen an frequentierten Plätzen
Eine weitere Sonderregelung kann geltend gemacht werden, wenn der Verkaufsstandort an einem hoch frequentierten Standort gelegen ist. An solchen Plätzen wie z.B. Einkaufszentren oder -straßen, an Bahnhöfen oder Flughäfen können sich die Betriebe und Verkaufsstände darauf einigen, eine gemeinsame Rücknahmestelle (in unmittelbarer Nähe, circa 300 Meter von der Verkaufsstelle entfernt) einzurichten, an der die leeren Flaschen und Dosen für alle Verkaufsstände zurückgenommen werden. „Das kann ein Rücknahmeautomat in einer Filiale eines Supermarktes sein, sofern der Supermarktbetreiber damit einverstanden ist und eine Vereinbarung mit ihm getroffen wurde. Auch die Konsument:innen müssen über diese Rückgabestelle sichtbar informiert werden. Die Öffnungszeiten des Supermarktes müssen sich nicht mit denen der Verkaufsstelle decken, aber eine regelmäßige Öffnung muss dennoch gewährleistet sein“, betont Simon Parth. Auf der Website von Recycling Pfand Österreich wird fristgerecht eine Vorlage für die Vereinbarung sowie für die Information an Konsumenten verfügbar sein.

Sonderregelungen bei Verkauf über Getränkeautomaten, Online-Handel und Essenszustellungen
Betreiber:innen von Getränkeautomaten müssen die Gebinde nicht zurücknehmen, aber einen Ausgleichsbeitrag je Gebinde an Recycling Pfand Österreich bezahlen. Dieser Ausgleichsbeitrag kann entfallen, wenn nachweislich in unmittelbarer Nähe des Automaten eine Rücknahmestelle ist, mit der eine Vereinbarung getroffen wurde und auf die deutlich sichtbar am Automaten verwiesen wird.

Für den Online-Handel von Getränken wird zwischen Zustellung mit eigenem Lieferdienst und Lieferung via Post, Paket- oder Frachtverkehrsdienstleister:innen unterschieden. „Wird selbst, also mit eigenem Lieferdienst zugestellt, müssen die bepfandeten Leergebinde in der verkaufsüblichen Menge bei der Lieferung zurückgenommen und der Pfandbetrag erstattet werden. „Erfolgt die Zustellung über Post, Paketdienste oder Frachtdienstleister ist zwar der Pfandbetrag einzuheben, es müssen die Getränkeverpackungen aber nicht zurückgenommen werden. Auch hier ist ein Ausgleichsbeitrag zu bezahlen“, informiert Monika Fiala, „diese Regelung gilt auch bei Essenszustellungen von Restaurants mit beauftragten externen Lieferdiensten.“

Rücknahme-Registrierung startet in wenigen Wochen
Alle Rücknehmer:innen, müssen sich im Einwegpfandsystem registrieren. Das wird über das Recycling Pfand Österreich Portal ab September 2024 möglich sein. Alle Informationen zur Registrierung, eine detaillierte Übersicht zu den verschiedenen Rücknahmeprozessen und informative Erklärvideos finden sich auf der Website www.recycling-pfand.at.

Alle Pressemeldungen

Einweg-Pfandsystem für Getränkeverpackungen startklar für 2025

In gut drei Monaten startet in Österreich das Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Recycling Pfand Österreich ist bestens gerüstet, um eines der größten Kreislaufwirtschaftsprojekte des Landes erfolgreich umzusetzen.

Mehr lesen

Kreislaufwirtschaftsprojekt Einwegpfand hat Zuschlag für Sortieranlage und Zählstellen erteilt

Recycling Pfand Österreich setzt im Aufbau des Kreislaufwirtschaftsprojektes Einwegpfand ab 2025 weitere Meilensteine: Die ersten Zählzentren sowie die Sortieranlage wurden an erfahrene Partner beauftragt. Um die Gebinde aus der manuellen Sammlung fachgerecht zählen und sortieren zu können und somit im Kreislauf zu führen, wurden mit der Auftragsvergabe die Weichen für die notwendige Infrastruktur gestellt. Die geplanten Zählanlagen und Sortierzentren ermöglichen hochwertiges Recycling für einen geschlossenen Wertstoffkreislauf von Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen.

Mehr lesen

Einwegpfand ab 2025: Wer muss Pfandgebinde zurücknehmen?

In wenigen Wochen startet die Registrierung für Rücknehmer:innen für das Einweggetränkepfand ab Jänner 2025. Neben der Rücknahme über ein dichtes Netz an Rücknahmeautomaten in den Supermärkten, müssen auch kleine Verkaufsstellen, die Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen verkaufen, wieder zurücknehmen. Es gibt jedoch auch viele wichtige Sonderregelungen insbesondere für klassische Gastronomie, Getränkeautomaten, Online-Handel und Essenszustellungen.

Mehr lesen

Einwegpfand ab 2025: So funktioniert die Rücknahme

In knapp neun Monaten startet das Pfandsystem auf Getränkeeinwegverpackungen. Während sich große Lebensmittelmärkte bereits seit vielen Monaten auf die neue gesetzliche Regelung vorbereiten, befassen sich mittlerweile auch viele kleine Verkaufsstellen, die zur Rücknahme verpflichtet sind, mit diesem Thema und starten mit den Vorbereitungen.

Mehr lesen

Noch 1 Jahr bis zum Einwegpfand-Start in Österreich - was Produzent:innen und Verkäufer:innen wissen müssen, um vorbereitet zu sein!

Am 1. Jänner 2025 wird das Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen in Österreich eingeführt.

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. 2023 wurden für den Aufbau des Pfandsystems seitens der betrauten zentralen Stelle Recycling Pfand Österreich wichtige Meilensteine gesetzt. Diese umfassen den Aufbau der Organisation, wichtige Ausschreibungen für Rücknahmelogistik, IT und den Betrieb der Zähl- und Sortieranlagen als auch die Implementierung der informativen Website. In den kommenden Monaten werden weitere Weichen für den erfolgreichen Start 2025 gestellt. Produzent:innen, Importeur:innen und Verkäufer:innen von Einweg-Getränken sollten sich jetzt informieren, welche Vorbereitungen zu treffen sind. Recycling Pfand Österreich veranstaltet im Februar kostenlose Webinare dazu.

Mehr lesen

Das österreichische Einweg-Pfand: Alle Details fixiert

Die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, die alle Details für den Start im Jänner 2025 regelt, ist nun finalisiert. Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer erarbeitet. Das berücksichtigt die Anforderungen der Praktiker und gibt Planungssicherheit für alle erforderlichen Vorbereitungen. Die für die Organisation des Pfandsystems gegründete zentrale Stelle „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ arbeitet mit Hochdruck an der Implementierung der Infrastruktur und Logistik.

Mehr lesen

AVISO Pressekonferenz Umsetzung Pfandsystem Österreich

Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, Monika Fiala und Simon Parth (Geschäftsführer:innen  EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH), sowie Robert Nagele und Philipp Bodzenta, (Vorstände Trägerverein Einwegpfand),  zum Thema „Umsetzung Pfandsystem Österreich“.

Mehr lesen

Monika Fiala und Simon Parth leiten ab 2023 die zentrale Stelle für Einwegpfand

Die Geschäftsführer der neu gegründeten zentralen Stelle setzen gemeinsam mit dem Trägerverein Einwegpfand die weiteren Schritte zur Organisation und Abwicklung des Pfandsystems auf Getränke­einweg­verpackungen in Österreich ab 2025.

Mehr lesen
< >