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Wo kann ich Einwegpfand-Verpackungen zurückgeben?
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückzunehmen.
Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen, wenn sie die Bäckerei nicht verkauft.
Bitte beachten Sie: Die Rücknahmeregelungen von Mehrwegflaschen bleiben unverändert. Eine Rückgabe ist teilweise nur in den Filialen möglich, in denen die Flaschen ursprünglich gekauft wurden.