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Wie kann ich Pfandprodukte von Flaschen und Dosen, die nicht am Pfandsystem teilnehmen, in der Übergangsfrist erkennen?

Produkte, die ab Anfang 2025 bereits am Pfandsystem teilnehmen, sind eindeutig mit dem Pfandlogo gekennzeichnet und wurden mit dem neuen GTIN-Code (ehemals EAN-Code) registriert. So können sie auch von Rücknahmeautomaten eindeutig identifiziert werden.

In der Übergangsfrist bis 31.März 2025 dürfen Produkte abgefüllt werden, die noch nicht am Pfandsystem teilnehmen. Diese Produkte tragen kein Pfandlogo und werden ohne Einhebung eines Pfands verkauft.

Der Verkauf dieser Produkte ist bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes gestattet.