- Fragen & Antworten
- Downloads
- Presse
- Webinare
-
Deutsch
-
Zurück
Wie erfolgt die Abrechnung in der Übergangsfrist für Unternehmen?
Unternehmen müssen in der in der Verordnung vorgesehenen Übergangsfrist nur jene Gebinde, die Teil des Einwegpfandsystems sind (neue EAN-Codes, Pfandlogo) melden. Nur für diese Gebinde erfolgt die Abrechnung.