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Wer ist bei Handelsmarken für die Registrierung des Produktes und die Anbringung des Pfandlogos verantwortlich?

Gemäß der Pfandverordnung treffen für diese Fälle der Lohnabfüllung die Auftraggeber (also die Markeneigentümer) der Lohnabfüller diese Verpflichtungen. Diese haben somit die jeweiligen Produkte zu registrieren und die Kennzeichnung mit dem Pfandlogos zu veranlassen.