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Welche Produkte muss ich zurücknehmen?

Es müssen bei der manuellen Rücknahme jene Produkte zurückgenommen werden, die über die Verkaufsstelle in Verkehr gesetzt wurden bzw. Verpackungen in gleichen Gebinden.

Grundsätzlich gilt:

  • Wird eine Packungsgröße (z.B. 0,5 Liter Kunststoff-Flasche oder 0,25 Liter Dose) an einer Verkaufsstelle verkauft, müssen diese Packungen auch wieder zurückgenommen werden, auch von anderen Marken, als an der konkreten Verkaufsstelle erhältlich.
  • Die Rücknahme ist auf die pro Kaufakt üblichen Stückzahlen beschränkt.
  • Beispiel: Ein:e Würstelstand-Betreiber:in muss NICHT 20 Einwegpfand-Verpackungen zurücknehmen, da er pro Kaufakt durchschnittlich nur 2-3 Flaschen oder Dosen ausgibt.

Sie/Er muss KEINE Getränkedosen zurücknehmen, wenn sie/er nur Kunststoff-Flaschen verkauft.