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Welche Angaben müssen Pfandbons enthalten?

Der Bon hat einen eindeutigen Bar-Code für die weitere Einwegpfandauszahlung zur Barablöse oder Gutschrift zu enthalten, und ist in klarer und fehlerfreier, deutscher Sprache abzufassen. Zudem sind insbesondere die Anzahl der in den Automaten eingeführten und angenommenen Einweggetränkeverpackungen, der Betrag des Einwegpfandes und die Stelle(n) anzugeben, bei der (denen) der auf dem Einweg-Pfandbon ausgewiesene Gesamtbetrag ausbezahlt wird.

Alle Details dazu finden sich im Handbuch für Rücknahmeautomaten (RVM Handbuch).

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