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Was umfasst die Registrierungsgebühr und wann ist diese fällig?

Die Vorgaben zur Errechnung der Registrierungskosten finden sich in der Verordnung unter §22 (3). Diese werden nach der Registrierung an die Produzent:innen verrechnet. Die Gebühr muss bezahlt sein, bevor das jeweilige Produkt samt dessen Verpackung (SKU) final in das Datenbankregister des Pfandsystems aufgenommen werden kann.