Verordnung genau vor, welche Verpackungen dem Pfand unterliegen, das sind Einweg Kunststoff-Flaschen und Getränkedosen.

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Warum werden nur Einweg Kunststoff-Flaschen bzw. Getränkedosen bepfandet?

Der Gesetzgeber gibt in der Verordnung genau vor, welche Verpackungen dem Pfand unterliegen, das sind Einweg Kunststoff-Flaschen und Getränkedosen.