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Warum betrifft das Pfand nicht auch andere Lebensmittel- oder Drogerieverpackungen aus Kunststoff?
Die Verordnung gilt für in Österreich in Verkehr gesetzte Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall.
Die Verordnung gilt für in Österreich in Verkehr gesetzte Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall.