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Müssen Lieferdienste bei der Essenszustellung für Getränke ein Pfand verlangen?
Ja, der Pfandbetrag muss auch eingehoben werden, wenn der Verkauf im Zuge einer Essensbestellung über Lieferdienste erfolgt. Die Essensbot:innen müssen jedoch leere Gebinde nicht zurücknehmen und den Konsument:innen den Pfandbetrag nicht erstatten. Da die Konsument:innen diese Einweggetränkeverpackungen jedoch bei anderen Rücknahmestellen abgeben müssen und somit ein Zusatzaufwand entsteht, ist vom Letztvertreiber:in = Gastronom:in generell ein Ausgleichsbeitrag an Recycling Pfand Österreich zu bezahlen.