Zurück

Ist für Einweggetränkeverpackungen ab 01.01.2025 zusätzlich zur Produzentengebühr auch ein Entgelt für die Entpflichtung zu entrichten?

Nein, für bepfandete Einweggetränkeverpackungen, die ab 01.01.2025 mit neuem Barcode und dem österreichischen Pfandlogo in Verkehr gesetzt werden und für die der Pfandbetrag eingehoben wird, ist kein Entgelt für die Entpflichtung mehr zu entrichten, sondern die Produzentengebühr.