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Ist der Verkauf von nicht registrierten Produkten strafbar?

Ja, das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) enthält in § 79 Strafbestimmungen für das zuwider handeln gegen die Pfandverordnung, die nach § 14c AWG erlassen wurde. Das Zuwiderhandeln stellt daher eine Verwaltungsübertretung dar und die Strafhöhe kann bis zu 8.400 Euro betragen.