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Ich bin ein:e Online-Händler:in und habe PET Flaschen und Dosen in meinem Sortiment, muss ich von meinen Kund:innen Gebinde zurücknehmen?

Hier kommt es darauf an, über welchen Weg die Einweggetränkeverpackungen an die Konsument:innen versendet werden:

  1. Wenn der:die Online-Händler:in selber zustellt (mit eigenem Lieferdienst): Hier hat der:die Letztvertreiber:in eine Rücknahme und Pfanderstattung bei der Lieferung sicherzustellen. (Die Auszahlung des Pfandbetrages kann hierbei über denselben Weg wie die Verrechnung der Bestellung erfolgen.) Diese Letztvertreiber haben nur jene Einweggetränkeverpackungen zurückzunehmen, die auch angeboten werden. (Es kommt nur auf Material und Füllmenge an, nicht auf die Marke. Wenn zB nur 0,5L Pet Flaschen einer bestimmten Marke vertrieben werden, müssen 0,5L Pet-Flaschen aller Marken zurückgenommen werden. Nicht aber 1,5L Pet Flaschen.)
    Es muss nur jene Anzahl zurückgenommen werden, die Letztverbraucher:innen üblicherweise bestellen.
  2. Wenn die Onlinehändler:innen die Produkte via Post, Paket- oder Frachtverkehrsdienstleister:innen versenden, ist zwar der Pfandbetrag von 25 Cent pro Gebinde einzuheben, jedoch müssen die Getränkeverpackungen nicht zurückgenommen werden. Da die Konsument:innen diese Einweggetränkeverpackungen jedoch bei anderen Rücknahmestellen abgeben müssen und somit ein Zusatzaufwand entsteht, ist von der:dem Onlinehändler:in generell ein Ausgleichsbeitrag an Recycling Pfand Österreich zu bezahlen.