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Ich bin ein:e Getränke-Händler:in und liefere an Unternehmen und Veranstaltungen (oft auf Kommission), wer ist für Rückgabe, Pfanderstattung und Abholung zuständig?

Sofern Ihr Unternehmen lediglich als ein Abgeber in der Wertschöpfungskette agiert und Getränke nicht direkt an Letztverbraucher weitergibt, sind Sie nicht zur Rücknahme der restentleerten Verpackungen und Auszahlung des Pfandbetrages verpflichtet. Diese Pflichten treffen grundsätzlich den Letztvertreiber. Es macht auch keinen Unterschied, ob Sie die Ware an Letztvertreiber etwa in Form eines Kommissionsgeschäftes oder mittels Eigentumsvorbehalts übergeben.

Es steht Ihnen aber frei, mit den Letztvertreibern eine Sondervereinbarung zu treffen und die zurückgenommenen Getränkeverpackungen selbst abzuholen. In diesem Fall erfolgt die Abholung durch Recycling Pfand Österreich oder Lieferpartner:innen bei einem Ihrer definierten Unternehmensstandorte.