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Gibt es beim Pfandsystem Übergangsfristen für Produzent:innen?

Produkte dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung eines Pfandes verkauft werden, wenn sie vor dem 1. April 2025 abgefüllt werden.

Vor dem 1.1.2025 dürfen aber keine Pfandprodukte in Verkehr gesetzt werden!